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Wir sind Mitglied im

Anglerverband Leipzig e.V.
Heimat- und Kulturverein Mölkau

Gewässerordnung des AFV 1990 Mölkau e.V.

Fangbegrenzung pro Angeltag / Mindestmaß:

  • Karpfen 2 Stck. / 40 cm bis Obermaß 65 cm
  • Aal 3 Stck. / 50 cm
  • Hecht 3 Stck. / 50 cm
  • Zander 3 Stck. / 50 cm
  • Schleie 3 Stck. / 30 cm
  • Forelle 3 Stck. / 30 cm

Alle über 65 cm gefangenen und nicht verletzten Karpfen sollten schonend in die Gewässer zurückgesetzt werden um eine artgerechte Altersstruktur zu erhalten, da in den letzten Jahren zunehmend Großkarpfen entnommen wurden. Welse unterliegen keiner Fangbegrenzung und keinem Mindestmaß und dürfen nicht zurückgesetzt werden. Insgesamt dürfen außer Wels nur 5 Feinfische pro Angeltag mitgenommen werden.

Schonzeiten:

  • Hecht und Zander 01.02. - 31.05.
  • Forelle 01.10. bis 30.04.
  • Störhybriden unterliegen ganzjähriger Schonzeit !!!

Folgende Fanggeräte dürfen verwendet werden:
Es darf gleichzeitig mit 2 Friedfischangeln oder mit 2 Raubfischangeln oder 1 Spinnangel oder 1 Flugangel vom Ufer bzw. festgemachten Wasserfahrzeug geangelt werden.
1 Köderfischsenke bis 1,2 m Seitenlänge und maximal 15 mm Maschenweite. Der Einsatz der Köderfisch- und Spinnangel sowie der Senke ist vom 01.02. bis 31.05. untersagt.

Für Gastangler ist nur der Kiessee II zum Angeln freigegeben. Eine Tageskarte ist gültig für die Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, eine Wochenkarte gilt für 7 aufeinander folgende Tage, eine Jahreskarte gilt für das jeweilige Kalenderjahr.

Das Nachtangeln ist erlaubt, ein übernachten im Schirmzelt mit Liege ist gestattet. Bei längerem Aufenthalt am See (mehrere Tage) ist eine Biotoilette mitzuführen und bei Bedarf zu benutzen.

Sonstiges:

  • Das Betreten des Ufers ist mit Ausnahme des Werksgeländes gestattet (gesperrter Uferbereich ist auf der Seekarte als Sperrstrecke rot auf unserer HP ersichtlich).
  • Das Angeln ist max. 100 m vom Ufer entfernt und im 90° Winkel zur Uferlinie gestattet.
  • Bootserlaubnis wird für Ruderboote und beschränkt mit Elektromotoren gestattet
  • Der Einsatz von Echolot ist gestattet.
  • Jede beköderte Angel ist unter Aufsicht des Anglers zu halten.
  • Fahrzeuge können auf dem Parkplatz rechts neben der Einfahrtsschranke oder am Angelplatz geparkt werden.
  • Zum Schutz der Wege und Angelstellen ist es nicht gestattet das Grundstück mit Wohnwagen, Wohnmobilen, LKW und mehrachsige Anhängern zu befahren.

Bei Kontrollen durch die Kontrollberechtigten des Vereines ist der Fischereischein und der Erlaubnisschein auf Verlangen auszuhändigen. Verstößt der Inhaber gegen die gesetzlichen Bestimmungen bzw. vorstehenden Bedingungen wird der Erlaubnisschein entschädigungslos eingezogen.

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