Ausschreibung - Fisch
des Jahres 2012 ... |
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Die Auschreibung "Fisch des Jahres"
geht in eine neue Runde. Gemeldet werden können
alle Fänge aus unserem Vereinsgewässer "Kiesgrubensee
Kleinpösna".
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- Die Fischarten Karpfen,
Hecht, Zander und Wels können gemeldet
werden. (Wertung jeweils als einzelne Kategorie)
Weiterhin wird ein Fisch in der Sparte "Sonstige"
z.B. kapitaler Aal, Barsch, Forelle, Rotfeder
oder Brassen gewertet.
- Beim Vorstand ist ein Foto des Fanges
mit der Meldung abzugeben. Der Fisch sollte so ins
Bild gesetzt sein, dass man die Körpermaße gut
erkennen kann. Auf dem Foto muss ein Teil der Kiesgrube
erkennbar sein.
- Die Fangmeldung ist bis spätestens 4 Wochen nach dem Fang
einzureichen, später eingereichte Meldungen werden nicht gewertet. (Für im Dezember gefangene Fische gilt der Meldeschluss lt. Pkt.7!) Mit der Fangmeldung sind genaue Fangdaten
einzureichen. (Länge, Gewicht, Fangtag und Köder)
Die Meldung kann mittels Online-Formular (ein Link
befindet sich unter der jeweiligen Hitliste), oder
auch formlos, z.B. als E-Mail
an den Vorstand, erfolgen.
- Das Gewicht bzw. die Länge (Wertungskriterium
- s. Pkt. 6) ist nach Möglichkeit von einer unserer
Kartenausgabestellen
oder vom Vorstand
zu bezeugen. Sollte der Fisch wieder zurückgesetzt
werden, so müssen zusätzlich zum Foto Gewicht
und Größe von einem Zeugen bestätigt
werden.
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Ausgezeichnet werden Gastangler in
der jeweiligen Rubrik mit jeweils:
1. Preis Jahresangelberechtigung
2. Preis Wochenangelberechtigung
3. Preis Tagesangelberechtigung
für das Vereinsgewässer "Kiesgrubensee
Kleinpösna". Pro Person kann nur eine Auszeichnung erhalten werden.
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Bei Vereinsmitgliedern wird der jeweils größte / schwerste Fisch mit einem Pokal ausgezeichnet.
- Die Wertung erfolgt nach folgenden
Kriterien:
- Karpfen - schwerster Fisch (bei gleichem Gewicht gewinnt der längere Fisch)
- Hecht, Zander, Wels - längster Fisch (bei gleicher Länge gewinnt jeweils der schwerere Fisch)
- Sonstige - die Festlegung der Gewinner behält sich der Vorstand vor.
- Meldeschluss ist der 10. Januar des Folgejahres. Der
Vorstand behält es sich vor, bei auftauchenden
Zweifeln den gemeldeten Fisch zu disqualifizieren.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, die Entscheidung
des Vorstandes ist bindend.
- Der Angel-Fischer-Verein 1990 Mölkau
e.V. erhält das Recht zur Verwendung der überlassenen
Fotos auf der Vereinshomepage, auch nach Ablauf des
Wettbewerbes.
Petri Heil!
Henne
Vorsitzender
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